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Contact Info
 Charter Ring Austria
A 2840 Grimmenstein
Wechsel Bundesstraße 59
Email: [email protected]

Phone: +43 (0) 2644 / 37173
Fax: +43 (0) 2644 / 37183

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kurs - Anmeldungen

Wir bitten Sie, daß Sie sich bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn bei uns anmelden, da wir sonst Ihre Teilnahme nicht gewährleisten können. Die Teilnahme ist mit der Anmeldung verbindlich.


Buchungen/Bestellungen

Charterbuchungen (Boote), Reisequartier und Flugbuchungen die per e - mail, schriftlich, per Fax oder in unserem Büro erfolgen, unterliegen ebenso den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992).

Warenbestellungen, gleich in welcher Form (telefonisch oder schriftlich), sind verbindlich.


Zahlungsbedingungen

Die Anzahlungsgebühr bzw. Seminargebühr zu Küstenpatent- und GMDSS - Funkkursen wird mit der Anmeldung fällig. Mit den Unterlagen erhalten Sie einen Zahlschein zur zeitgerechten Einzahlung binnen einer Woche. Die Restzahlung (Prüfungstaxen) ist am Beginn der Veranstaltung, Seminar, oder vor Ort in Bar zu erlegen.

Flüge müssen bei Buchung ausbezahlt werden, da es sich meist um Tagesaktuelle Preise handelt.

Die Yachtcharteranzahlung bei Buchung beträgt 50% und ist binnen einer Woche nach Erhalt des Chartervertrages fällig. Die Restzahlung von 50% ist bis 6 Wochen vor Charterantritt zu überweisen.

Bestellte Waren werden ausschließlich gegen Bar oder per Nachnahme abgegeben.

Bei Zahlungsverzug (Reise, Flüge, Charter, Kursgebühren, Handelsware) werden 12% Verzugszinsen berechnet.

Die Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie Richtlinie (2011/7/EU) erfolgt in Österreich durch das Zahlungsverzugsgesetz. Ab 1.3.2013 gibt es im Geschäftsalltag neue Regelungen.

·         Bei Zahlungsverzug darf der Gläubiger einen Pauschalbetrag von EUR 40,00 für Mahnspesen fordern.

·         Der Ausschluss von Verzugszinsen ist nichtig.

·         Geldüberweisungen müssen künftig so rechtzeitig aufgegeben werden, dass sie bei Fälligkeit bereits am Konto des

       Gläubigers gutgeschrieben sind.


Buchungsspesen: Zu jeder Buchung verrechnen wir € 15,-- Buchungsspesen.


Haftungsausschluß

Der Charter Ring Austria haftet nicht für Preiserhöhungen und Kursschwankungen betreffend Flügen oder Reisebuchungen die kurzfristig eingeführt werden. Für Yachtcharter gelten die im Chartervertrag vereinbarten Bedingungen. Der Charter Ring Austria haftet ebenfalls nicht für Erhöhungen der Prüfungstaxen und Gebühren in Kroatien.


Stornierungen

Bei Reisen gelten die ARB von 1992.

Für Fahrpraxis, Motorboot- und Yachtcharter gelten die jeweiligen Charter - Bedingungen des Veranstalters. Zuzüglich zu den Stornokosten werden Agentur - Stornospesen in Höhe der Vermittlungskommission, mindestens aber € 200,-- Bearbeitungsgebühr fällig. Wir empfehlen den Abschluß einer Stornoversicherung.


Kursabsage durch den Veranstalter

Wir behalten uns das Recht vor, aus zwingenden Gründen, angekündigte Kurse abzusagen. Sollte jemand an dem angebotenen Ersatztermin nicht teilnehmen können, hat er die Möglichkeit einen anderen Termin zu wählen. Eine Rückerstattung der Kursgebühren ist ausgeschlossen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wird, soweit der Schaden nicht durch den Charter Ring Austria oder eine Person für die der Charter Ring Austria einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde, ausgeschlossen. Änderungen der Kurse und Kurszeiten sind vorbehalten.


Kursteilnahme

Kann jemand zum vorgemerkten Kurstermin nicht teilnehmen und teilt dies mindestens 14 Tage vor Kursbeginn mit, so kann er die Teilnahme auf einen anderen Termin verschieben. Die sofortige Zahlung der Rechnung bleibt aufrecht. Ist jemand zu einem Kurs angemeldet und erscheint nicht (no show), soe ist die ganze Kursgebühr fällig.

Hat ein Teilnehmer die Kurs- und Prüfungsgebühren nicht rechtzeitig einbezahlt, hat der Kursveranstalter das Recht die Teilnahme auf einen anderen Termin nach Absprache zu verschieben.


Rücktritt vom Küstenpatentkurs nach $5e KSchG

(1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.

Hat der Verbraucher eine Bestellung getätigt und tritt innerhalb der genannten Frist vom Vertrag zurück, wird ein Kostenersatz von 20 % der Höhe des Vertrages/Bestellung, aber mindestens € 50,-- als Spesenersatz berechnet.


Datenschutz

Sofern personenbezogene Daten (wie z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Reisepassnummer, E-Mail Adresse) notwendigerweise erhoben werden müssen, verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung. Wir bemühen uns, soweit dies möglich ist, die Nutzung unseres Angebots ohne die Angabe von personenbezogenen Daten zu ermöglichen.

Ich stimme zu, über neue Produkte und Dienstleistungen vom Charter Ring Austria informiert zu werden.

Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an Kursen oder Seminaren, Charter- oder Reisebuchungen und soweit dies gesetzlich zulässig ist, gilt die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Neunkirchen als vereinbart.


Druckfehler/Irrtümer

Der Charter Ring Austria behält sich das Recht vor, auf Grund von Schreib- und bzw. Druckfehlern nachträgliche Änderungen vorzunehmen.