Führerscheingruppen in Kroatien
Küstenpatent "A"
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Diese Führerscheingruppe
wird nur in Kroatien anerkannt.
Mit dem Küstenpatent "A" sind sie berechtigt zur Führung von Motor- und Segelbooten bis 7m Länge, Antriebsmotor bis maximal 15 kW (20 PS). Erlaubte Reichweite: bis 3 Seemeilen vor die Küste. Zeit uneingeschränkte Gültigkeit.
Diese Führerscheingruppe eignet sich nicht zum Chartern! Möglich ab dem 15. Lebensjahr.
Küstenpatent "B"
Mit dem Küstenpatetn "B" auch Skipper "B" genannt ist man berechtigt Motor- und Segelyachten bis 30 Bruttoregistertonnen, dass ist bis zu einer ungefähren Länge von 20m (die Bruttoregistertonne errechnet sich aus dem nutzbaren Rauminhalt des Schiffes). Es gibt jedoch keine Beschränkung der Motorenleistung! Nationale Funkberechtigung inkludiert.
Erlaubte Reichweite: bis 20 Seemeilen vor der Küste. Zeit uneingeschränkte Gültigkeit.
Diese Führerscheingruppe wird in der Regel in nahezu allen Ländern anerkannt, besonders in denen, die mit Kroatien ein bilaterales Abkommen abgeschlossen haben. Siehe
Küstenpatent "C"
Diese Führerscheingruppe unterliegt besonderen Bedingungen: Amtsärztlicher Eignungstest alle 5 Jahre , beschränkte Gültigkeit auf 5 Jahre, verpflichtend das SRC bzw. ROC - Funkzeugnis. Unbeschränkte PS - Motorenleistung! Berufsführerschein!
Erlaubte Reichweite: Weltweite Fahrt ( alle 4 Fahrtenbereiche)
Zum Einstieg empfehlen wir für Anfänger den Kurs und die Prüfung zum Küstenpatent "B".
Mit dem Küstenpatent "A" sind sie berechtigt zur Führung von Motor- und Segelbooten bis 7m Länge, Antriebsmotor bis maximal 15 kW (20 PS). Erlaubte Reichweite: bis 3 Seemeilen vor die Küste. Zeit uneingeschränkte Gültigkeit.
Diese Führerscheingruppe eignet sich nicht zum Chartern! Möglich ab dem 15. Lebensjahr.
Küstenpatent "B"
Mit dem Küstenpatetn "B" auch Skipper "B" genannt ist man berechtigt Motor- und Segelyachten bis 30 Bruttoregistertonnen, dass ist bis zu einer ungefähren Länge von 20m (die Bruttoregistertonne errechnet sich aus dem nutzbaren Rauminhalt des Schiffes). Es gibt jedoch keine Beschränkung der Motorenleistung! Nationale Funkberechtigung inkludiert.
Erlaubte Reichweite: bis 20 Seemeilen vor der Küste. Zeit uneingeschränkte Gültigkeit.
Diese Führerscheingruppe wird in der Regel in nahezu allen Ländern anerkannt, besonders in denen, die mit Kroatien ein bilaterales Abkommen abgeschlossen haben. Siehe
Küstenpatent "C"
Diese Führerscheingruppe unterliegt besonderen Bedingungen: Amtsärztlicher Eignungstest alle 5 Jahre , beschränkte Gültigkeit auf 5 Jahre, verpflichtend das SRC bzw. ROC - Funkzeugnis. Unbeschränkte PS - Motorenleistung! Berufsführerschein!
Erlaubte Reichweite: Weltweite Fahrt ( alle 4 Fahrtenbereiche)
Zum Einstieg empfehlen wir für Anfänger den Kurs und die Prüfung zum Küstenpatent "B".
Die Führerscheine A + B können ab dem 16. Lebensjahr gemacht werden
C ab 18 Jahren. Für diese Gruppe ist der GMDSS-Funkkurs mit Zertifikat erforderlich.